Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Roolfs-Werbung und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Aufträge. Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn Aufträge an Roolfs-Werbung vergeben werden. Nebenabreden, gleich welcher Art, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und bestätigt worden sind. Einer Einbeziehung von AGB des Auftraggebers in Aufträge wird hiermit widersprochen.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

 Die Vorentwürfe, Vorschläge, Reinzeichnungen und Texte  dürfen nicht ohne ausdrückliche Einwilligung von Roolfs-Werbung  verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

2. Angebote/ Zahlungsbedingungen

Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet. Rechnungen sind zahlbar  ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen, soweit nicht anders vereinbart. Das Mahnwesen und die Berechnung der Verzugszinsen halten sich an das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“.

3. Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, längstens gültig für 4 Wochen nach Abgabedatum.

4. Fremdleistungen 
Roolfs-Werbung ist berechtigt, bei einem weiteren Unternehmen die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in eigenem Namen quasi als Vermittler zu bestellen. Somit gelten für den Auftraggeber nunmehr die AGB des Fremdanbieter.  

5. Eigentum, Rückgabepflicht

Roolfs-Werbung ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Roolfs-Werbung ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6. Haftung / Inhalte
Mit der Abnahme des Auftrages übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
Roolfs-Werbung  haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Roolfs-Werbung übergebenen Vorlagen berechtigt ist und, dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Roolfs-Werbung im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

7.  Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich an Roolfs-Werbung zu richten. Danach gilt die Arbeit als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.


8. Schlussbestimmungen
 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Roolfs-Werbung als Gerichtsstand vereinbart.
Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.


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