Roolfs-Werbung ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Roolfs-Werbung ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Haftung / Inhalte
Mit der Abnahme des Auftrages übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
Roolfs-Werbung haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Roolfs-Werbung übergebenen Vorlagen berechtigt ist und, dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Roolfs-Werbung im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich an Roolfs-Werbung zu richten. Danach gilt die Arbeit als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
8. Schlussbestimmungen
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Roolfs-Werbung als Gerichtsstand vereinbart.
Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.